Learn more

Das Landgericht Leipzig muss sich noch einmal mit dem Fall des sogenannten Kinderzimmer-Dealers beschäftigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen den Mann, der in Leipzig bereits zum zweiten Mal wegen Drogenhandels verurteilt worden war, teils aufgehoben, wie das Gericht der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Die Sache werde zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Zunächst hatte die «Bild» berichtet. Verurteilt wegen Drogenhandels «in nicht geringer Menge»Das Landgericht hatte den damals 28-Jährigen im Mai 2023 wegen Dr…

cuu