Die Kosten für die Anschaffung und Haltung eines Hundes müssen nicht vom Staat getragen werden. Denn die Kosten für einen Hund sind nicht Teil des Existenzminimums. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem Urteil entschieden (Az.: L 9 AS 2274/22), auf das das Rechtsportal «Anwaltauskunft.de» hinweist. In dem konkreten Fall beantragte ein Mann, der seit 2005 Arbeitslosengeld II bezog, die Übernahme der Kosten für Anschaffung und Unterhalt eines Hundes. Er forderte das Jobcenter auf, diese zu tragen. Hund als soziale Unterstützung Den Hund benötige er als soziale Unterstützung …