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Die Äußerung der Parole «From the river to the sea» während einer für heute Abend in Frankfurt geplanten propalästinensischen Demonstration darf nicht von der Stadt untersagt werden. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Mittag in Kassel entschieden (AZ 8 B 560/24). Auch ähnliche Verbote für eine Demonstration am Samstag seien rechtswidrig. Die Kundgebung wurde mit dem Namen «From the river to the sea – Palestine will be free! Für ein freies Palästina für alle Menschen!» («Vom Fluss bis zum Meer – Palästina wird frei sein») angemeldet. Die Parole geht zurück auf die 1960er Jahre. Sie…

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